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Energieberatung
Gesetze
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007)
Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) hat Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden“ umgesetzt, deren Hauptelement die Einführung von Energieausweisen ist.
Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor 1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des Einreichens des Bauantrags.
Der Energieausweis
Die meisten Autofahrer wissen in etwa, wie viel Benzin ihr Fahrzeug im Durchschnitt verbraucht. Auf die Effizienzklasse des Kühlschranks oder der Waschmaschine achten Verbraucher spätestens beim Kauf von Geräten. Zur energetischen Qualität von Wohngebäuden existieren allerdings häufig keine objektiven Angaben. Und das, obwohl ein Großteil des Energiebedarfs in Deutschland für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet wird.
Abhilfe schafft der Energieausweis. Er soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen und allen Marktteilnehmern verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden liefern. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen, mieten oder pachten möchte, kann so verschiedene Immobilien unkompliziert miteinander vergleichen und bekommt mit dem Energieausweis eine wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfe an die Hand.
Der Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft
Für Eigentümer, die eine Modernisierung ihres Gebäudes planen, stellt der Energieausweis eine kostengünstige Erstberatung dar. Er erfasst die wichtigsten Gebäudedaten, liefert Informationen über den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, ob eine Sanierung grundsätzlich nötig ist. Auf Grundlage konkreter Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis können weitere ausführliche Energieberatungen aufbauen oder Maßnahmen direkt beauftragt werden.
Modernisierung
Wollen auch Sie endlich Schluss machen mit ständig höheren Rechnungen für Heizung und Warmwasser? Angesichts weiter steigender Energiekosten investieren immer mehr Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in energieeffiziente Sanierung.
Investitionen machen sich durch geringere Energiekosten bezahlt Eine komplette Gebäudeinstandsetzung ist über die Energieeinsparung nicht zu "bezahlen". Aber: Wer kann schon die einer Autoreparatur über den reduzierten Benzinverbrauch eines neuen Motors refinanzieren? Beides dient letztlich dem Werterhalt.
Dennoch bringen einige Maßnahmen richtig Geld in die Haushaltskasse. So kann sich der Austausch einer alten Heizungsanlage gegen einen neuen verbrauchsarmen Brennwertkessel bereits nach wenigen Jahren auszahlen. Zudem lassen sich auch für einen schmalen Geldbeutel einfache, individuell passende Lösungen finden. Und die meisten Energie sparenden Maßnahmen werden durch attraktive staatliche Förderprogramme unterstützt. Nutzen Sie diese Angebote – sie vergrößern Ihren finanziellen Spielraum
Förderung
Allgemeines zur Förderung Fördermittel sind in der Regel nicht unbegrenzt verfügbar, sondern auf eine bestimmte jährliche Höhe begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht meist nicht. Die meisten Förderungen werden auf Antrag gewährt. Mit der geförderten Maßnahme darf häufig erst begonnen werden, wenn ein schriftlicher Förderbescheid vorliegt. Deswegen sollten Eigentümer sich gut informieren und unterschiedliche Förderangebote vergleichen. Beachten Sie besonders:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank) bietet für Neubauvorhaben oder die Altbausanierung zinsgünstige Darlehen an. Die KfW-Darlehen müssen bei der jeweiligen Hausbank beantragt werden. Informationshotline der KfW: 01801-33 55 77 (Ortstarif) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet einen Zuschuss zu einer umfassenden Energiesparberatung für ältere Wohngebäude an. Den Antrag auf Bezuschussung muss ein vom BAFA anerkannter "Vor-Ort-Berater" stellen.
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Eine Förderung des Einsatzes Erneuerbarer Energien erfolgt auch über das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dieses Gesetz verpflichtet den nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Ausführliche Informationen zum Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) erhalten Sie auf den Seiten des Bundesumweltministeriums, Ihrer Kommune oder Ihrem Energieversorger.
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Quelle: DENA |